Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Durchführungsverordnung KiBiz

DVO KiBiz

§ 13 Ablauf der Zertifizierung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DVO%20KiBiz/13#abs-1 (1) Der Antrag zur Zertifizierung ist elektronisch bei der Zertifizierungsstelle zu stellen. Sie berät die zu zertifizierenden Einrichtungen zu den Kriterien für das Gütesiegel und zum Verfahren zu seiner Verleihung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DVO%20KiBiz/13#abs-2 (2) Die Zertifizierungsstelle überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 10. Jedes Familienzentrum erhält eine schriftliche inhaltliche Rückmeldung zum Gütesiegel (Qualitätsprofil) durch die Zertifizierungsstelle.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DVO%20KiBiz/13#abs-3 (3) Die Zertifizierungsstelle verleiht das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ im Namen und im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörde.

Teil 4

§ 12 § 14