Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Baukammerndurchführungsverordnung
DVO BauKaG NRWVolltext
Stand: 26.08.2026
Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und
der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse
(Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW)
Vom 14. März 2022
Auf Grund des § 43 Absatz 1 des Gesetzes über die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (Baukammerngesetz – BauKaG NRW) vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1385) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Geschäftsordnungen und Geschäftsstellen der Eintragungsausschüsse
§ 2 Verfahrensvorschriften für den Eintragungsausschuss
§ 3 Verzeichnis auswärtiger Dienstleister
§ 4 Eintragungsantrag für die Architektenlisten, die Stadtplanerliste und die Listen der Junior-Mitglieder
§ 5 Anforderungen an den Inhalt und den Umfang praktischer Tätigkeiten in den Fachrichtungen der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung
§ 6 Praktische Tätigkeiten unter Beaufsichtigung
§ 7 Aufgaben der beaufsichtigenden Person
§ 8 Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
§ 9 Anrechnung praktischer Tätigkeiten außerhalb Nordrhein-Westfalens
§ 10 Weiterbildung für Absolventinnen und Absolventen
§ 11 Bewertung der praktischen Tätigkeit in den Fachrichtungen der Architektur und der Stadtplanung
§ 12 Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen
§ 13 Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieurinnen und Beratender Ingenieure
§ 14 Auskünfte, Bescheinigungen und Verwaltungszusammenarbeit
§ 15 Einrichtung und Zusammensetzung des Sachverständigenausschusses bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
§ 16 Verfahrensvorschriften für den Sachverständigenausschuss
§ 17 Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
§ 18 Übergangsvorschrift
§ 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3