Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DVO BauKaG NRW · GV. NRW. S. 270

Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse

19 Normen · ausgefertigt 14.03.2022 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geschäftsordnungen und Geschäftsstellen der Eintragungsausschüsse
  3. § 2 Verfahrensvorschriften für den Eintragungsausschuss
  4. § 3 Verzeichnis auswärtiger Dienstleister
  5. § 4 Eintragungsantrag für die Architektenlisten, die Stadtplanerliste und dieListen der Junior-Mitglieder
  6. § 5 Anforderungen an den Inhalt und den Umfang praktischer Tätigkeiten in den Fachrichtungender Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung
  7. § 6 Praktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung
  8. § 7 Aufgaben der beaufsichtigenden Person
  9. § 8 Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
  10. § 9 Anrechnung praktischer Tätigkeiten außerhalb Nordrhein-Westfalens
  11. § 10 Weiterbildung für Absolventinnen und Absolventen
  12. § 11 Bewertung der praktischen Tätigkeit in den Fachrichtungen der Architektur undder Stadtplanung
  13. § 12 Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen
  14. § 13 Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieurinnen und BeratenderIngenieure
  15. § 14 Auskünfte, Bescheinigungen und Verwaltungszusammenarbeit
  16. § 15 Einrichtung und Zusammensetzung des Sachverständigenausschusses bei derArchitektenkammer Nordrhein-Westfalen
  17. § 16 Verfahrensvorschriften für den Sachverständigenausschuss
  18. § 17 Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  19. § 18 Übergangsvorschrift
  20. § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  21. Anlage 1 Anlage 1
  22. Anlage 2 Anlage 2
  23. Anlage 3 Anlage 3