Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / DVO BauKaG NRW · GV. NRW. S. 270
Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse
19 Normen · ausgefertigt 14.03.2022 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geschäftsordnungen und Geschäftsstellen der Eintragungsausschüsse
- § 2 Verfahrensvorschriften für den Eintragungsausschuss
- § 3 Verzeichnis auswärtiger Dienstleister
- § 4 Eintragungsantrag für die Architektenlisten, die Stadtplanerliste und dieListen der Junior-Mitglieder
- § 5 Anforderungen an den Inhalt und den Umfang praktischer Tätigkeiten in den Fachrichtungender Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung
- § 6 Praktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung
- § 7 Aufgaben der beaufsichtigenden Person
- § 8 Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- § 9 Anrechnung praktischer Tätigkeiten außerhalb Nordrhein-Westfalens
- § 10 Weiterbildung für Absolventinnen und Absolventen
- § 11 Bewertung der praktischen Tätigkeit in den Fachrichtungen der Architektur undder Stadtplanung
- § 12 Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen
- § 13 Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieurinnen und BeratenderIngenieure
- § 14 Auskünfte, Bescheinigungen und Verwaltungszusammenarbeit
- § 15 Einrichtung und Zusammensetzung des Sachverständigenausschusses bei derArchitektenkammer Nordrhein-Westfalen
- § 16 Verfahrensvorschriften für den Sachverständigenausschuss
- § 17 Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- § 18 Übergangsvorschrift
- § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3