Gesetze / Landesrecht Bayern / Asyldurchführungsverordnung
DVAsyl§ 13 Fachaufsichtsbehörden
Stand: 25.08.2026
Im Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt die Fachaufsicht über die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden der Regierung. Das Staatsministerium ist obere Fachaufsichtsbehörde der Landkreise und kreisfreien Gemeinden.