Gesetze / Landesrecht Sachsen / Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2025

DTFinVO2025

§ 5 Art, Umfang und Höhe der Ausgleichsleistungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTFinVO2025/5#abs-1 (1) Bei der Finanzierungsart handelt es sich um einen vollständigen Ausgleich der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTFinVO2025/5#abs-2 (2) Die Berechnung der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben richtet sich nach der Anlage.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DTFinVO2025/5#abs-3 (3) Für das Jahr 2025 gewährte Abschlagszahlungen gemäß § 8 der Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024 vom 13. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 564) werden auf den Ausgleich nach Absatz 1 angerechnet.

§ 4 § 6