Gesetze / Landesrecht Sachsen / Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024

DTFinVO2024

§ 5 Art, Umfang und Höhe der Ausgleichsleistungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DTFinVO2024/5#abs-1 (1) Bei der Finanzierungsart handelt es sich um einen vollständigen Ausgleich der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DTFinVO2024/5#abs-2 (2) Die Berechnung der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben richtet sich nach Anlage 1.

§ 4 § 6