Gesetze / Landesrecht Sachsen / Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024
DTFinVO2024§ 3 Empfänger der Ausgleichsleistungen
Stand: 26.08.2026
Empfänger sind die Aufgabenträger und Zusammenschlüsse nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen .