Gesetze / Landesrecht Sachsen / Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024

DTFinVO2024

§ 2 Gegenstand der Ausgleichsleistungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Ausgleichsleistungen sind ein finanzieller Ausgleich an die Empfänger im Freistaat Sachsen, deren Einnahmen in den Monaten Januar bis Dezember 2024 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets im Vergleich zum Referenzzeitraum Januar bis Dezember 2019 zurückgegangen sind und deren Ausgaben nicht gedeckt werden können aus

1. Fahrgeldeinnahmen

2. Ausgleichszahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die vor dem 1. Mai 2023 geregelt wurden und nicht die Umsetzung des Deutschlandtickets betreffen, sowie

3. Ausgleichszahlungen nach allgemeinen Vorschriften im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

§ 1 § 3