Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Datenschutzverordnung Schulwesen
DSVAnlage 5
Stand: 01.09.2026
Stammblatt für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal an Schulen
( Für das sonstige pädagogische Personal ist das Stammblatt nur insoweit auszufüllen, als die Angaben auch auf dieses zutreffen.)
angelegt am
(anzulegen für Lehrkräfte, die länger als drei Monate an der Schule tätig sind)
Name der Schule
Fremdlehrkraft
Schulnummer
Personalnummer
Allgemeine Angaben
Name
Geburtsname
Vornamen 1
Namenskürzel
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Datum des Eintritts in den Schuldienst
Schwerbehinderung und Grad
Anschrift
PLZ
Wohnort
Telefon/E-Mail
Straße/Nr.
Kreis
Änderung der Anschrift:
PLZ
Wohnort
Telefon/E-Mail
Straße/Nr.
Kreis
Änderung der Anschrift:
PLZ
Wohnort
Telefon/E-Mail
Straße/Nr.
Kreis
Lehrbefähigung und Funktionen/Sonderaufgaben
Amtsbezeichnung
Ausbildung
Lehrbefähigung in Fächern
Funktion
von/bis
Funktion
von/bis
Funktion
von/bis
Funktion
von/bis
Tätigkeit an anderen Schulen
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
Umfang
Umfang
Umfang
Umfang
Umfang
Umfang
Umfang
Umfang
Fort- und Weiterbildung 2
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
von/bis
Fach
Fach
Fach
Fach
Fach
Fach
Fach
Fach
Pflichtstundenumfang an der Schule/Anrechnungen (ggf. Beiblatt benutzen)
Schuljahr
Pflichtstundenzahl an der Schule 3
Anrechnungen
von/bis
von/bis
Arten
Umfang
Änderungen (mit Datum)
von/bis
von/bis
Arten
Umfang
Änderungen (mit Datum)
von/bis
von/bis
Arten
Umfang
Änderungen (mit Datum)
von/bis
von/bis
Arten
Umfang
______________________
1 Rufname ist zu unterstreichen.
2 Angaben zu privat organisierter Fortbildung sind freiwillig.
3 als Anteil vom Pflichtstundensoll bei Vollbeschäftigung; geplante Mehrarbeit gesondert angeben