Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Datenschutzverordnung Schulwesen

DSV

Anlage 5

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Stammblatt für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal an Schulen

( Für das sonstige pädagogische Personal ist das Stammblatt nur insoweit auszufüllen, als die Angaben auch auf dieses zutreffen.)

angelegt am

(anzulegen für Lehrkräfte, die länger als drei Monate an der Schule tätig sind)

Name der Schule

Fremdlehrkraft

Schulnummer

Personalnummer

Allgemeine Angaben

Name

Geburtsname

Vornamen 1

Namenskürzel

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Datum des Eintritts in den Schuldienst

Schwerbehinderung und Grad

Anschrift

PLZ

Wohnort

Telefon/E-Mail

Straße/Nr.

Kreis

Änderung der Anschrift:

PLZ

Wohnort

Telefon/E-Mail

Straße/Nr.

Kreis

Änderung der Anschrift:

PLZ

Wohnort

Telefon/E-Mail

Straße/Nr.

Kreis

Lehrbefähigung und Funktionen/Sonderaufgaben

Amtsbezeichnung

Ausbildung

Lehrbefähigung in Fächern

Funktion

von/bis

Funktion

von/bis

Funktion

von/bis

Funktion

von/bis

Tätigkeit an anderen Schulen

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

Umfang

Umfang

Umfang

Umfang

Umfang

Umfang

Umfang

Umfang

Fort- und Weiterbildung 2

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

von/bis

Fach

Fach

Fach

Fach

Fach

Fach

Fach

Fach

Pflichtstundenumfang an der Schule/Anrechnungen (ggf. Beiblatt benutzen)

Schuljahr

Pflichtstundenzahl an der Schule 3

Anrechnungen

von/bis

von/bis

Arten

Umfang

Änderungen (mit Datum)

von/bis

von/bis

Arten

Umfang

Änderungen (mit Datum)

von/bis

von/bis

Arten

Umfang

Änderungen (mit Datum)

von/bis

von/bis

Arten

Umfang

______________________

1 Rufname ist zu unterstreichen.

2 Angaben zu privat organisierter Fortbildung sind freiwillig.

3 als Anteil vom Pflichtstundensoll bei Vollbeschäftigung; geplante Mehrarbeit gesondert angeben

←§ 18