Art 26 Zeitliche Anwendung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSM-RL/26#abs-1 (1) Diese Richtlinie findet auf alle Werke und sonstigen Schutzgegenstände Anwendung, die ab dem 7. Juni 2021 oder danach durch das Recht der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Urheberrechts geschützt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSM-RL/26#abs-2 (2) Diese Richtlinie berührt nicht Handlungen und Rechte, die vor dem 7. Juni 2021 abgeschlossen bzw. erworben wurden.