Gesetze / DSLBUmwG · BGBl I 1999, 2441
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft
15 Normen · ausgefertigt 16.12.1999 · letzte Änderung 03.01.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1Errichtung durch Umwandlung
- § 2Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber
- § 3Satzung
- § 4Vorstand
- § 5Aufsichtsrat
- § 6Erste Hauptversammlung
- § 7Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen
- § 8Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- § 9Anlagesicherheit, Deckungsstockfähigkeit
- § 10Übergangsregelung für Schuldverschreibungen und Geschäfte der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank sowie ihr gewährte Darlehen
- § 11Haftung des Bundes für Altverbindlichkeiten
- § 12Regelungen für betriebliche Interessenvertretungen sowie sonstige Übergangsregelungen
- § 13Weiterführung des Förderauftrags und Verwaltung des Zweckvermögens
- § 14Verschmelzung der Aktiengesellschaft
- § 15Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 03.01.2024 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.