Gesetze / Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)
DSLBSa§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DSLBSa/4#abs-1 (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 113.750.000,00 Deutsche Mark. Es ist eingeteilt in 56.875.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DSLBSa/4#abs-2 (2) Der Anspruch auf Verbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/DSLBSa/4#abs-3 (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Das Gleiche gilt für sonst von der Gesellschaft ausgegebene Wertpapiere.