Gesetze / DSGVO

DSGVO

Art 90 Geheimhaltungspflichten

Datenschutzrecht2 Fassungen1 Entscheidung

Für Art 90 DSGVO liegt kein Text vor zum Stichtag 02.07.2026.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

Art 89 Art 91