Art 40 Verhaltensregeln
Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, können Verhaltensregeln ausarbeiten oder ändern oder erweitern, mit denen die Anwendung dieser Verordnung beispielsweise zu dem Folgenden präzisiert wird:
faire und transparente Verarbeitung;
die berechtigten Interessen des Verantwortlichen in bestimmten Zusammenhängen;
Erhebung personenbezogener Daten;
Pseudonymisierung personenbezogener Daten;
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der betroffenen Personen;
Ausübung der Rechte betroffener Personen;
Unterrichtung und Schutz von Kindern und Art und Weise, in der die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung für das Kind einzuholen ist;
die Maßnahmen und Verfahren gemäß den Artikeln 24 und 25 und die Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung gemäß Artikel 32;
die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an Aufsichtsbehörden und die Benachrichtigung der betroffenen Person von solchen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten;
die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen oder
außergerichtliche Verfahren und sonstige Streitbeilegungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verantwortlichen und betroffenen Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung, unbeschadet der Rechte betroffener Personen gemäß den Artikeln 77 und 79.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu Art 40 DSGVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 16.03.2023 – C-26/22Zitiert von 2
- OLG Dresden, 20.01.2026 – 4 U 598/25
- EuGH, 07.12.2023 – C-26/22Datenschutzrecht: Unzulässigkeit der Speicherung von Daten zur Restschuldbefreiung durch Wirtschaftsauskunfteien über die Speicherfrist des öffentlichen Registers hinaus Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 70
- BGH, 18.12.2025 – I ZR 97/25Verpflichtung zur Löschung von einer Wirtschaftsauskunftei eingemeldeten Daten nach Forderungsausgleich; datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch - Löschungsfrist bei ZahlungsstörungenZitiert von 6
- LG Wiesbaden, 30.07.2024 – 4 O 11.24
- LG Wiesbaden, 19.09.2024 – 3 O 156/24
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 02.04.2026 – 20 UKl 4/25
- OLG Karlsruhe, 20.01.2026 – 19 U 64/25
- OLG Stuttgart, 22.10.2025 – 9 U 141/24Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 40 DSGVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.