Gesetze / Datenschutzcockpit-Zuständigkeitsverordnung
DSCZustV§ 1 Öffentliche Stelle
Stand: 12.07.2024
Zuständige öffentliche Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits nach § 10 Onlinezugangsgesetz ist das Bundesverwaltungsamt.