Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

DPAGÜbertrAnO

§ 5 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPAG%C3%9CbertrAnO%202016/5?asof=2024-04-01#abs-1 (1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPAG%C3%9CbertrAnO%202016/5?asof=2024-04-01#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen disziplinarrechtliche Entscheidungen wird der Service Niederlassung Human Resources Deutschland in Dortmund übertragen.

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