Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

DPAGÜbertrAnO

§ 5 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

Stand: 01.10.2025

Bund3 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DPAG%C3%9CbertrAnO%202016/5#abs-1 (1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DPAG%C3%9CbertrAnO%202016/5#abs-2 (2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen disziplinarrechtliche Entscheidungen wird der Service Niederlassung Post & Paket in Darmstadt übertragen.

§ 4 § 6