Art 38 Ergänzende Harmonisierung
Stand: 02.10.2026
Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:
a) die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
b) private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.