Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:
a) die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
b) private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.