Gesetze / Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz

DLKonjStatG 2013

§ 6 Auskunftspflicht

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DLKonjStatG%202013/6#abs-1 (1) Bei den Befragungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben nach § 5 Nummer 2 sind freiwillig.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DLKonjStatG%202013/6#abs-2 (2) Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Inhaberinnen sowie die Leiter und Leiterinnen der Erhebungseinheiten.

§ 5 § 7