Gesetze / Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz
DLKonjStatG 2013§ 6 Auskunftspflicht
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DLKonjStatG%202013/6#abs-1 (1) Bei den Befragungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben nach § 5 Nummer 2 sind freiwillig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DLKonjStatG%202013/6#abs-2 (2) Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Inhaberinnen sowie die Leiter und Leiterinnen der Erhebungseinheiten.