Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung
DHRV§ 31 Datenplausibilisierung
Stand: 01.08.2019
Das Register nimmt bei jeder Datenmeldung eine formale und inhaltliche Plausibilisierung der gemeldeten Daten vor. Die Datenplausibilisierung umfasst insbesondere Datentypprüfungen, Wertebereichsprüfungen und die Prüfung von Klassifikations- oder Schlüsselsystemen.