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§ 31 DHRV — Datenplausibilisierung

Hämophilieregister-Verordnung

Stand: 01.08.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Register nimmt bei jeder Datenmeldung eine formale und inhaltliche Plausibilisierung der gemeldeten Daten vor. Die Datenplausibilisierung umfasst insbesondere Datentypprüfungen, Wertebereichsprüfungen und die Prüfung von Klassifikations- oder Schlüsselsystemen.