Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung

DHRV

§ 3 Ehrenamt

Stand: 01.08.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/3#abs-1 (1) Die Mitgliedschaft im Lenkungsausschuss ist ein persönliches Ehrenamt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/3#abs-2 (2) Alle Reisen als Mitglied des Lenkungsausschusses bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsstelle nach § 18. Für die Reisen zu und die Rückreisen von den Sitzungen des Lenkungsausschusses gilt die Zustimmung mit der Einladung als erteilt, sofern sie vom und zum Wohn- oder Dienstort des Mitglieds erfolgen.

§ 2 § 4