Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung
DHRV§ 21 Allgemeine Auskünfte
Stand: 01.08.2019
Die Geschäftsstelle nach § 18 kann auf Anfrage allgemeine Auskünfte zur Arbeitsweise des Registers und zu dessen Datenbestand zur Verfügung stellen.
Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung
DHRVStand: 01.08.2019
Die Geschäftsstelle nach § 18 kann auf Anfrage allgemeine Auskünfte zur Arbeitsweise des Registers und zu dessen Datenbestand zur Verfügung stellen.