Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung

DHRV

§ 11 Aufgaben des Fachausschusses, Vorsitz

Stand: 01.08.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/11#abs-1 (1) Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Register einen Fachausschuss ein. Der Fachausschuss berät den Lenkungsausschuss zu fachlichen Fragen im Hinblick auf die Aufgaben des Registers nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/DHRV/11#abs-2 (2) Der Vorsitz des Fachausschusses obliegt der Geschäftsstelle.

§ 10 § 12