Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Lehrverpflichtungsverordnung DHPol
DHPol LVVO§ 7 Zuständigkeiten
Stand: 26.08.2026
Für Entscheidungen nach Maßgabe dieser Verordnung ist die Präsidentin oder der Präsident in ihrer oder seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter zuständig.