Gesetze / Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
DHMG§ 4 Satzung
Stand: 10.06.2019
Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die von ihrem Kuratorium beschlossen wird und der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.