Gesetze / Datenerhebungsverordnung 2012
DEV 2012§ 11 Übermittlungsfrist
Stand: 10.06.2019
Der Betreiber ist verpflichtet, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Datenmitteilung bis zum 6. Oktober 2006 an die zuständige Behörde zu übermitteln.