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§ 11 DEV 2012 — Übermittlungsfrist

Datenerhebungsverordnung 2012

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Betreiber ist verpflichtet, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Datenmitteilung bis zum 6. Oktober 2006 an die zuständige Behörde zu übermitteln.