Gesetze / Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
DEÜV§ 18 (weggefallen)
Stand: 04.07.2020
Für § 18 DEÜV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.