Gesetze / Düngungsbeiratsverordnung

DüBV

§ 1 Errichtung und Aufgaben des Beirats

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCBV/1#abs-1 (1) Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCBV/1#abs-2 (2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

§ 2