Gesetze / Düngungsbeiratsverordnung
DüBV§ 1 Errichtung und Aufgaben des Beirats
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCBV/1#abs-1 (1) Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/D%C3%BCBV/1#abs-2 (2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 369 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. I S. 1474
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31.10.2006 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 404 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.