Gesetze / Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
DöKVAG§ 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.