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§ 6 DöKVAG — Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung

Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.