Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Coronateststrukturverordnung
CoronaTeststrukturVO§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 11. Oktober 2021 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn die Coronavirus-Testverordnung außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Ministerialblatt bekannt zu machen.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen