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§ 7 CoronaTeststrukturVO (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Coronateststrukturverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 11. Oktober 2021 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn die Coronavirus-Testverordnung außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Ministerialblatt bekannt zu machen.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen