Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung CoronaImpfV § 17 Außerkrafttreten Bund7 Fassungen Historische Fassung — Stand 03.01.2023 bis 05.12.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.