Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung CoronaImpfV § 16 (weggefallen) Bund3 Fassungen Außer Kraft: § 16 CoronaImpfV 2021-09 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 16 CoronaImpfV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm