Gesetze / Coronavirus-Impfverordnung

CoronaImpfV

§ 15 Evaluierung

Bund8 Fassungen

Diese Verordnung wird insbesondere auf Grundlage der jeweils vorliegenden infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut und der Versorgungslage mit Impfstoffen fortlaufend evaluiert.

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