Gesetze / Conterganstiftungsgesetz
ContStifG§ 14 Verzinsung
Stand: 10.06.2019
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- VG Köln, 22.05.2018 – 7 K 6488/15Zitiert von 5
- VG Köln, 03.11.2015 – 7 K 1382/14Zitiert von 5
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Die Kapitalentschädigung nach § 13 Abs. 2 ist ab Antragstellung mit 2 Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen.