Gesetze / Biozidrechts-Durchführungsverordnung

ChemBiozidDV

§ 7 Elektronisches Verzeichnis

Stand: 26.08.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ChemBiozidDV/7#abs-1 (1) Die Bundesstelle für Chemikalien stellt auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein elektronisches Verzeichnis zur Verfügung, in dem die Biozid-Produkte aufgeführt sind, für die eine Registriernummer erteilt wurde.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ChemBiozidDV/7#abs-2 (2) Das Verzeichnis enthält von den Angaben des Antragstellers die in § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 und 7 genannten Angaben.

§ 6 § 8