Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Camping- und Wochenendplatzverordnung CW VO § 1 Anwendungsbereich Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Campingplätze für mehr als drei Wohnwagen oder Zelte und Wochenendplätze.