Gesetze / CRR

CRR

Art 355 Wahl der Methode für das Warenpositionsrisiko

Stand: 02.10.2026

Vorbehaltlich der Artikel 356 bis 358 berechnen die Institute die Eigenmittelanforderung für das Warenpositionsrisiko anhand einer der in den Artikeln 359, 360 oder 361 festgelegten Methoden.

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