Gesetze / CRR

CRR

Art 325ao Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen für das Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325ao#abs-1 (1) Der Korrelationsparameter γbc wird für die Aggregation von Sensitivitäten zwischen verschiedenen Unterklassen auf 0 % festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325ao#abs-2 (2) Die Eigenmittelanforderung der Unterklasse 25 wird dem Gesamtkapital der Risikoklasse hinzuaddiert; es werden keine Diversifizierungs- oder Absicherungseffekte mit anderen Unterklassen anerkannt.

←Art 325an →Art 325ap