Art 325an Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Kreditspreadrisiko von nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325an#abs-1 (1) Zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl wird der Korrelationsparameter ρkl wie folgt festgelegt:
ρkl = ρkl ^(tranche) · ρkl ^(tenor) · ρkl ^(basis)
dabei gilt:
ρkl ^(tranche) entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Namen der Sensitivitäten k und l der gleichen Unterklasse zugehören und sich auf die gleiche Verbriefungstranche (Überschneidung von mindestens 80 % nominal) beziehen, und in allen anderen Fällen 40 %;
ρkl ^(tenor) entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Scheitelpunkte der Sensitivitäten k und l identisch sind, und in allen anderen Fällen 80 %; und
ρkl ^(basis) entspricht dem Wert 1, wenn sich die beiden Sensitivitäten auf die gleichen Kurven beziehen, und in allen anderen Fällen 99,90 %.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325an#abs-2 (2) Die Korrelationsparameter nach Absatz 1 gelten nicht für die Unterklasse 25. Die Eigenmittelanforderung der Aggregationsformel für das Delta-Faktor-Risiko innerhalb der Unterklasse 25 entspricht der Summe der absoluten Werte der gewichteten Netto-Sensitivitäten dieser Unterklasse: