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Art 325ad Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325ad#abs-1 (1) JTD-Nettobeträge werden mit Folgendem multipliziert:

a) bei nicht tranchierten Produkten mit den Ausfallrisikogewichten entsprechend ihrer Bonität nach Maßgabe des Artikels 325y Absätze 1 und 2;

b) bei tranchierten Produkten mit den in Artikel 325aa Absatz 1 genannten Ausfallrisikogewichten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325ad#abs-2 (2) Risikogewichtete JTD-Nettobeträge werden Unterklassen zugewiesen, die einem Index entsprechen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325ad#abs-3 (3) Gewichtete JTD-Nettobeträge werden innerhalb jeder Unterklasse nach folgender Formel berechnet:

dabei gilt:

DRCb = die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für Unterklasse b;

i = ein Instrument der Unterklasse b; und

WtSACTP = die Quote zur Berücksichtigung der Vorteile von Sicherungsbeziehungen innerhalb einer Unterklasse, berechnet gemäß der WtS-Formel nach Artikel 325y Absatz 4, wobei allerdings nicht nur die Positionen der entsprechenden Unterklasse, sondern die Kaufpositionen und Verkaufspositionen des gesamten alternativen Korrelationshandelsportfolios verwendet werden.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/CRR/325ad#abs-4 (4) Institute berechnen die Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios nach folgender Formel:

dabei gilt:

DRCACTP = die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios; und

DRCb = die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für die Unterklasse b.

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