Gesetze / CRR

CRR

Art 3 Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung hindert Institute nicht daran, mehr Eigenmittel und Eigenmittelkomponenten zu halten als in dieser Verordnung gefordert oder strengere als die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen anzuwenden.

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