Gesetze / COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung
COV19WahlBewAufstV§ 6 Schriftliches Verfahren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/COV19WahlBewAufstV/6#abs-1 (1) Das Verfahren zur Wahl von Wahlbewerbern und von Vertretern für die Vertreterversammlungen kann im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Vorstellung und Befragung können dabei unter Nutzung elektronischer Medien erfolgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/COV19WahlBewAufstV/6#abs-2 (2) Das Vorschlagsrecht der Vorschlagsberechtigten, das Vorstellungsrecht der Bewerber und der Zugang der Stimmberechtigten zu Angaben über Person und Programm der Bewerber ist in schriftlicher Form zu gewährleisten.