§ 14 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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- BVerwG, 16.12.2009 – 8 C 9.09Zitiert von 14
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Änderungsverlauf
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26.06.2012 Ausfertigung
§ 14 aufgehoben durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl. I 1375)
BGBl. 2012 I S. 1375
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.