Gesetze / Börsengesetz BörsG § 26e (weggefallen) Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen Außer Kraft: § 26e BörsG 2007 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 26e BörsG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm