Gesetze / Börsengesetz BörsG § 26e (weggefallen) Stand: 14.03.2026 Bank- und KapitalmarktrechtBund2 Fassungen Für § 26e BörsG liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm